der Winter Kommt …
Impfempfehlungen der STIKO


Influenza

Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten Influenza-Hochdosis-Impfstoff oder bei entsprechender Indikation im Alter von ≥6 Monaten mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff (Standarddosis) mit jeweils von der WHO empfohlener Antigenkombination. Die Influenza-Impfung kann gleichzeitig mit einer COVID-(Auffrisch-)Impfung verabreicht werden.

  • Personen im Alter von ≥60 Jahren
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko
    • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
    • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
    • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können

RSV (Respiratorische Synzytial-Virus)

Einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff

  • Alle Personen >75 Jahre
  • Personen im Alter von 60-74 Jahren mit schweren Ausprägungen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen), einer chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung oder einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz.
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege im Alter von 60-74 Jahren.

COVID-19

Jährliche Auffrischimpfung im Herbst

  • Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19 Verläufe haben,
  • Personen in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt.
    • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patient:innen- bzw. Bewohner:innen
    • Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege
    •  Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
    • Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben
  • Schwangere mit vorliegender Grunderkrankung
    • Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
  • Personen mit Immundefizienz, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Um die erzielte Schutzwirkung aufrechtzuhalten, kann es erforderlich sein, den bei Immungesunden Abstand von etwa 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Die STIKO geht nicht davon aus, dass ein Unterschreiten des empfohlenen 12-monatigen Impfintervalls für Auffrischimpfungen zu vermehrten Nebenwirkungen führt.
    Antikörperkontrollen können sinnvoll sein, um aus dem Verlauf der Antikörperantworten Rückschlüsse auf das Impfansprechen zu ziehen. Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Die Dosis des mRNA-Impfstoffs kann gesteigert werden
  • Es kann ein Impfstoff einer anderen Technologie zur Anwendung kommen
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen erwogen werden

Keine Booster-Impfung für Personen ab 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung. Hier ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen.

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